Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der Teilnehmer (nachfolgend „Vertragspartner“) der Veranstaltungen von JOK Jakobmayer Kultur im Jakobmayer-Saal den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sie gelten zwischen dem Vertragspartner und der Stadt Dorfen/JOK Jakobmayer Kultur, Rathausplatz 2, 84405 Dorfen (nachfolgend „Veranstalter“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Veranstalters regeln den Kauf von Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen von JOK Jakobmayer Kultur im Jakobmayer-Saal Dorfen (nachfolgend „Veranstaltung“), deren Lieferung und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Veranstaltung. JOK Jakobmayer Kultur ist nicht immer Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen im Jakobmayer-Saal. Bei Fremdveranstaltungen ist der jeweilige Veranstalter stets auf der Veranstaltungsseite angegeben. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch – insbesondere die Durchführung und den Inhalt der Veranstaltung betreffend – ausschließlich zwischen dem jeweiligen Ticketinhaber und dem jeweiligen Veranstalter zustande; dem können Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters zugrunde liegen. Ist JOK nicht der Veranstalter, so werden die Tickets im Auftrag des Veranstalters als gewerblicher Vermittler in dessen Namen und auf dessen Rechnung vertrieben.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Veranstalter unverbindlich, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter der Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Durch Klicken des entsprechenden „Kaufen-Buttons“ bzw. der entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschrifteten Schaltfläche auf der Seite einer mit dem Vertrieb beauftragten Vorverkaufsstelle gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb einer Eintrittskarte ab und akzeptiert die Geltung dieser AGB. Erst durch Zusendung der Bestätigungs-E-Mail kommt der Vertrag zustande.
Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festgelegten Termin oder Zeitraumbesteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer 3 („Vertragsschluss“) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten umfasst die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die Vorverkaufsgebühr des Veranstalters, jedoch keine weiteren Vorverkaufsgebühren wie z. B. System- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren werden im Verkaufsvorgang gesondert ausgewiesen. Je nach gewählter Versandoption können zusätzlich Versandkosten entstehen.
Die Zahlung des Gesamtpreises inklusiver aller Gebühren und Kosten ist sofort nach Zugang der Bestätigungs-E-Mail fällig. Der Vertragspartner kommt automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vom Ticketsystem benannten Frist nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leistet. Mit Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, ohne Mahnung von dem Vertrag mit dem Vertragspartner zurückzutreten und die Eintrittskarte(n) anderen Interessenten zum Verkauf anzubieten.
Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags bleiben die Eintrittskarten Eigentum des Veranstalters. Wird die Zahlung nicht durchgeführt oder rückbelastet, hat der Veranstalter beim Versand von gedruckten Eintrittskarten Anspruch auf Rücksendung von bereits versendeten Eintrittskarten bzw. bei der Ausstellung elektronischer Tickets auf die Löschung der Daten zur Zutrittslegitimation.
Der Versand von Eintrittskarten erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an die von ihm angegebene Adresse. Mit der Übergabe der Eintrittskarten an den Frachtführer (z. B. die Post) geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Für Verzögerungen haftet der Veranstalter nur, wenn er diese Verzögerungen zu vertreten hat.
Der Versand von Eintrittskarten kann auch elektronisch erfolgen. Der Versand erfolgt dann mittels E-Mail an die vom Vertragspartner genannte E-Mail-Adresse. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Versand von gedruckten Eintrittskarten.
Jugendlichen unter 16 Jahren ist ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragen Person die Anwesenheit im Veranstaltungssaal nicht gestattet.
Das Betreten des Veranstaltungssaals ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist Jugendlichen ab 16 Jahren und unter 18 Jahren bis 24:00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages gestattet. Bedingung für den Zutritt ist darüber hinaus die Vorlageeiner schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten und dessen Ausweiskopie. Die von dem/der Erziehungsbeauftragten unterschriebene Erlaubnis und die Ausweiskopie des Erziehungsbeauftragten hat der/die Jugendliche ständig mit sich zu führen und auf Verlangen den Ordnungsdienstmitarbeiter vorzuzeigen.
Die Zeiten, in denen der/die Jugendliche sich im Veranstaltungssaal aufhalten darf, erhöhen sich bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten wie folgt: bis 16 Jahre bis 24:00 Uhr; ab 16 Jahren bis der/die Erziehungsbeauftragte den Aufenthalt untersagt.
Im Veranstaltungssaal kann durch das Ordnungsdienstpersonal jederzeit eine Ausweiskontrolle durchgeführt, bei der ein gültiger amtlicher Ausweis vorgezeigt werden muss. Ohne amtlichen Ausweis kann der Zutritt zum Veranstaltungssaal untersagt werden, auch wenn sie ein gültiges Ticket besitzen. Es werden nur gültige amtliche Ausweise akzeptiert. Schülerausweise oder sonstige Ausweise werden nicht akzeptiert.
Bei Verletzung der Altersgrenze (z. B. durch Betrug) wird ein Hausverbot erteilt. Ein Anspruch auf Ersatz der Eintrittskarte besteht nicht.
Es wird durch Gesetz vorgeschrieben, dass an Jugendliche bis 16 Jahre absolut keinen Alkohol und an Jugendliche von 16 bis 18 Jahren keine Spirituosen und Aperitifs (brandweinhaltige oder vergleichbare alkoholische Zusätze) abgegeben oder verkauft werden dürfen.
Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die erhaltenen Eintrittskarten und Eintrittsdaten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen mindestens in Textform (also z. B. per E-Mail) zu rügen. Bei Beanstandungen, die der Vertragspartner bei durchschnittlich gründlicher Prüfung hätte erkennen können, sind Rügen nach Ablauf dieser fünf Werktage ausgeschlossen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor Antritt der Reise zum Veranstaltungshause zu informieren, ob die Veranstaltung auch wie geplant stattfindet. Dies umfasst auch die Pflicht, sich fortlaufend über die Regelungen einer Platzordnung, die Sicherheits- und Hygienebestimmungen und die allgemeinen Veranstaltungsinformationen informiert zu halten.
Ergänzend gilt die Hausordnung und/oder ggf. Sicherheits- und Hygienebestimmungen, die im Veranstaltungshaus aushängen und ggf. auf der Internetseite des Veranstalters in der jeweils geltenden Fassung einsehbar sind. Die Hausordnung und die Sicherheits- und Hygienebestimmungen können, z. B. aufgrund sich verändernder Sicherheitslage oder zusätzlicher, jetzt noch nicht absehbarer behördlicher Auflagen, verändert werden.
Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder die Sicherheits- und Hygienebestimmungen kann dem Vertragspartner der Zutritt zum Veranstaltungssaal verweigert oder des Veranstaltungshausesverwiesen werden. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch deswegen gegen den Veranstalterbesteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat den Verstoß mindestens mit zu vertreten.
Sind zur Gewährung des Zutritts zum Gelände andere Tests, Impfungen, Bestätigungen oder Voraussetzungen verbindlich vorgeschrieben, hat die teilnehmende Person diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu besorgen.
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen ausschließlich bei Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit im Veranstaltungssaal mitgenommen werden.
Das Einlasspersonal ist berechtigt, bei Einlass und bei begründetem Verdacht im gesamten Veranstaltungshaus Kontrollen der Taschen vorzunehmen. Werden verbotene Gegenstände aufgefunden, wird die teilnehmende Person vor die Wahl gestellt, den Gegenstand unter Ausschluss der Haftung des Veranstalters in Verwahrung zu geben oder anderweitig zu entsorgen. Möchte die teilnehmende Person weder das eine noch das andere, wird ihr der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt. In Verwahrung genommen werden grundsätzlich nur legale Gegenstände. Die teilnehmende Person kann die verwahrten Gegenstände gegen Rückgabe der Quittung nach Verlassen des Veranstaltungshauses an der Rückgabestelle abholen. Gegenstände, die von den teilnehmenden Personen abgegeben aber nach Veranstaltungsende nicht mehr abgeholt werden, werden dem Fundbüro übergeben.
Sowohl der gewerbliche Weiterverkauf der Eintrittskarten als auch eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ausdrücklich untersagt.
Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen hat der Veranstalter das Recht, den Ticketinhabern den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
Eine wesentliche Änderung des Inhalts der Veranstaltung liegt vor, wenn die Änderung den Charakter der Veranstaltung mehr als nur unwesentlich ändert. Subjektive Eindrücke des Vertragspartners spielen dabei keine Rolle. Der Austausch eines oder mehrerer Künstler (auch eines sogenannten „Headliners“) stellt für sich genommen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner Künstler*innen bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Ansprüche auf Rückvergütung des Ticketpreises oder Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn der Veranstalter die Verhinderung der Absage zu vertreten hat. Änderungen wird der Veranstalter auf seiner Internetseite bekanntgeben.
Besteht durch die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von besonderen Umständen eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Vertragspartner, Künstler*Innen oder Personal, wird die Veranstaltung sofort unterbrochen bzw. abgebrochen. Im Falle einer Unterbrechung aufgrund eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz. Wird die Veranstaltung wegen eines Umstands verschoben, abgesagt oder abgebrochen, den der Veranstalter oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. ihmzuzurechnende Personen nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt), richten sich die Rechte des Vertragspartners bzw. Inhabers der Eintrittskarte nach den folgenden Regelungen:
Der Veranstalter, seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilf*innen oder ihm sonst zuzurechnende Personen haften nicht für Schäden, es sei denn, dem Veranstalter, seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilf*innen oder ihm sonst zuzurechnenden Personen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung vertragswesentlicher Plichten. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (dies sind die ordnungsgemäße Einrichtung, Kontrolle und Betrieb des Veranstaltungsbereichs; die Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Vertragspartner hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z. B. per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter entsprechend zu erhöhen.
Muss z. B. im Hinblick auf die vergangene COVID-19-Pandemie oder aus vergleichbaren Gründen wegen einer behördlichen Anordnung, einer geltenden Verordnung/eines geltenden Gesetzes oder aus Gründen des Infektionsschutzes die maximal zulässige Anzahl von Besucher*innen beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Zahl an Eintrittskarten die dann zulässige Zahl von Besuchern, ist der Veranstalter berechtigt, Eintrittskarten in der erforderlichen Menge zu stornieren.
Der Veranstalter wird in diesem Fall auf faire und nachvollziehbare Weise bestimmen, welche Eintrittskarten storniert werden bzw. wie eine eventuell vorzunehmende Neuverteilung von Eintrittskarten erfolgt. Für stornierte Eintrittskarten erhält der betroffene Vertragspartner einen entsprechenden Wertgutschein, wenn der Veranstalter für diesen Fall zu einer Ausgabe von Gutscheinen berechtigt ist. Ansonsten erhält der betroffene Vertragspartner den auf der Eintrittskarte aufgedruckten Kaufpreis erstattet. Nach Maßgabe von Ziffer 19 („Haftung“) bestehen keine weitergehenden Ansprüche des betroffenen Vertragspartners bzw. Besuchers. Auch Versandkosten und Service-/Vorverkaufsgebühren werden nicht erstattet, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt.
Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, weitere behördlich angeordnete oder sinnvolle Maßnahmen durchzuführen, um Abstandsregeln und dergleichen einhalten zu können (z. B. Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln). Dem betroffenen Vertragspartner wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Auf dieses Rücktrittsrecht weist der Veranstalter in der Mitteilung über die Änderung hin und setzt eine angemessene Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist ist das dem Vertragspartner eingeräumte Rücktrittsrecht verwirkt.
Um den Erfordernissen der Hygiene und des Infektionsschutzes gerecht zu werden, kann der Veranstalter Verhaltensregeln für die Teilnehmer*innen der Veranstaltung vorschreiben, Maßnahmen anordnen (z. B. Abstandsregeln, Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. medizinische oder FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Desinfektionsmaßnahmen, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen) festlegen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Vorgaben zu beachten und ihnen Folge zu leisten.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters lautet info@jakobmayer.de.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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